Der Reformbedarf in der Krankenhausversorgung ist seit langem bekannt und durch die Pandemie nochmal offenkundiger geworden. Der Koalitionsvertrag sieht eine entsprechende Krankenhausreform vor – mit einer Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen auf Basis von Versorgungsstufen. Wie die Umsetzung aussehen könnte, hat der Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. in einem ersten Stufenkonzept beschrieben.
"Spitzenversorgung für alle“ muss aus Sicht des VUD das Ziel einer Krankenhausreform sein. Eine eigene Versorgungsstufe für die Universitätsklinika ist hierfür der Weg. An keiner anderen Stelle des Gesundheitswesens können gleichzeitig so viele Verbesserungseffekte zum Nutzen der Patientinnen und Patienten erzielt werden. Auch die weiteren Akteure im Gesundheitswesen profitieren davon, weil die Universitätsmedizin so ihr Knowhow über eine Vernetzung mit anderen Partnern einbringen kann. Die Universitätsklinika versorgen nicht nur „ihre“ Patientinnen und Patienten, sie leisten einen wichtigen Beitrag für das gesamte Versorgungssystem. Sie führen Innovationen in die Versorgung ein, entwickeln neue Versorgungskonzepte und stellen ihre Expertise anderen zur Verfügung.
Mit einer eigenen Versorgungsstufe und einer entsprechenden Finanzierung können die Universitätsklinika als Kraftzentren in ihrer Koordinierungsrolle gestärkt und die Versorgungslandschaft insgesamt verbessert werden.
Nach welchen Kriterien die neuen Versorgungsstufen künftig voneinander abgegrenzt werden, ist noch festzulegen. Derzeit gibt es zwar in einigen Bundesländern Versorgungsstufen, die nicht einheitlich geregelt sind und keinen Einfluss auf die DRG-Finanzierung haben. Die nun im Koalitionsvertrag vorgesehene Verbindung von Stufen- und Finanzierungskonzept ist folgerichtig, denn aus den unterschiedlichen Versorgungsaufträgen und den damit verknüpften Versorgungsstufen ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die jeweiligen Krankenhausstrukturen und damit auch unterschiedliche Kosten. Das betrifft insbesondere die Vorhaltekosten: Universitätsklinika mit ihren besonderen Leistungsstrukturen behandeln mehr als andere Kliniken komplexe und hochaufwendige Erkrankungen. Hierfür müssen sie permanent kostenintensive Strukturen vorhalten.
Das Konzept der Universitätsklinika für die Gestaltung der Versorgungsstufen basiert auf Kriterien der stationären Versorgung und der im Koalitionsvertrag genannten Versorgungsstufen:
Uniklinika, Maximalversorgung, Regelversorgung, Grundversorgung, Primärversorgung
„Die Universitätsklinika sind seit jeher die höchste Stufe im System der Krankenversorgung in Deutschland. Nur sie beschäftigen Spezialisten aller Fachrichtungen und haben sämtliche Versorgungsangebote unter einem Dach. Diese Versorgungsrealität muss jetzt im Zuge der Krankenhausreform und der Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung berücksichtigt werden.“
Prof. Dr. Dr. h.c. Jens Scholz
1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD)
„Das Konzept, das die Universitätsklinika hier vorlegen, knüpft direkt an die Empfehlungen des Sachverständigenrats zur Weiterentwicklung des Krankenhausfinanzierungssystems aus dem Jahr 2018 an. Es zeigt der Politik einen Weg auf, die anstehenden Reformen umzusetzen. Versorgungsstufen sollten dabei nicht nur für die Weiterentwicklung des Finanzierungssystems genutzt werden, sondern auch als Ausgangspunkt für weitergehende Strukturanpassungen im Krankenhausbereich dienen.“
Prof. Dr. Jonas Schreyögg
Wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) und Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR Gesundheit)
* Bildnachweis Pressefotos: Thomas Meyer/OSTKREUZ