Das im November 2019 verabschiedete Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) enthält entgegen ursprünglicher Planungen keine Regelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA). Dies soll in einem Folgegesetz (DVG II) zeitnah nachgeholt werden. Die ePA kann einen Beitrag leisten, um auch die medizinische Forschung zu verbessern. Dafür muss sie forschungskompatibel ausgestaltet sein. Voraussetzung dafür ist eine stärkere Koordinierung von Gesundheits- und Wissenschaftspolitik.
Mit neuartigen Gen- und Zelltherapien gibt es eine revolutionäre Behandlungsoption für bestimmte Krebsarten. Die Anwendung ist für Krankenhäuser jedoch mit vielen Unsicherheiten verbunden. Denn die Produkte sind teuer und die Erstattung durch die Krankenkassen ist nicht gesichert. Mehr Rechtssicherheit ist notwendig.
Der ökonomische Druck auf und der Fachkräftemangel in den Krankenhäusern sind derzeit allgegenwertig. Beides wird zwangsläufig zu einem „kalten“ Strukturwandel der deutschen Krankenhauslandschaft führen – wenn der Gesetzgeber nicht aktiv gegensteuert.